Vollversicherung (BVG)

Mit einer Vollversicherung garantieren Sie Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eine 100-prozentige Sicherheit der Altersguthaben und die Mindestverzinsung auf dem obligatorisch angesparten Teil des Altersguthabens gemäss BVG. Bei der Vollversicherung stehen Garantien im Vordergrund. Sie übergeben alle Risiken der Versicherungsgesellschaft und müssen sich keine Gedanken über Risiken machen.

Vorteile

  • Bei einem Unfall Ihrer Mitarbeitenden erbringt die Versicherung die BVG-Leistungen
  • Falls ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin krank wird und nicht mehr arbeiten kann, zahlt die Versicherung die vereinbarte Leistung
  • Wenn Ihre Mitarbeitenden das Pensionierungsalter erreicht haben, bezahlt die Versicherung die Altersleistungen.
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