Unfallversicherung

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jede in der Schweiz beschäftigte Person unfallversichert sein muss. Wenn Sie also in der Schweiz Angestellte beschäftigen, brauchen Sie für diese eine Unfallversicherung. Damit sind sowohl Sie als auch Ihre Beschäftigten im Falle eines Arbeitsunfalls abgesichert. Wir unterstützen Sie dabei, die für Ihr Unternehmen optimale Unfallversicherung zu finden.

Vorteile

  • Übernahme von Kosten für Pflegeleistungen ambulant und im Spital
  • Geldleistungen in Form von Taggeldern bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
  • Hinterlassenenleistungen wie Witwen-/Witwerrenten, Waisenrente
Unfallversicherung
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